Ab 01.01.2026
Für die Mitglieder des Beerdigungsvereins „Hilfe in der Not“ Kellinghusen
I. Beitrag
a) Der Beitrag beträgt einheitlich für jedes Mitglied monatlich 0,75 € pro Versicherungsvertrag.
Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert.
II. Leistung
a) Das Sterbegeld beträgt beim Tode von Kindern:
Bis zum Alter von einem Monat 51 Euro
Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 102 Euro
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 153 Euro
b) Für Mitglieder wird folgendes Sterbegeld gezahlt:
Eintrittsalter: Leistung: Sterbegeld:
16 – 20 Jahre 455,-- € 455,-- €
21 – 25 Jahre 405,-- € 405,-- €
26 – 30 Jahre 355,-- € 355,-- €
31 – 35 Jahre 310,-- € 320,-- €
36 – 40 Jahre 265,-- € 265,-- €
41 – 45 Jahre 225,-- € 225,-- €
46 – 50 Jahre 185,-- € 185,-- €
51 – 55 Jahre 145,-- € 145,-- €
56 – 60 Jahre 110,-- € 110,-- €
61 – 65 Jahre 85,-- € 85,-- €
c)
Jedes Mitglied zwischen dem 16. und 20. Lebensjahr kann bis zu 11 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr kann bis zu 12 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 26. und 30. Lebensjahr kann bis zu 14 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 31. und 35. Lebensjahr kann bis zu 16 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 36. und 40. Lebensjahr kann bis zu 19 Versicherungsverträge abschließen
Jedes Mitglied zwischen dem 41. und 45. Lebensjahr kann bis zu 22 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 46. und 50. Lebensjahr kann bis zu 27 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 51. und 55. Lebensjahr kann bis zu 34 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 56. und 60. Lebensjahr kann bis zu 45 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 61. und 65. Lebensjahr kann bis zu 50 Versicherungsverträge abschließen.
Für ältere Mitglieder zählt das am 31.12.1961 erreichte Alter als Eintrittsalter.