Werdegang
„Hilfe in der Not“ Kellinghusen.
Aus der Gründerzeit im Mittelalter ist die Zunft „Zwei schwarze, zwei weiße Laken“ auch „Commune des Leichenlakens“ genannt, bekannt. Die Commune verlieh die zur Beerdigung notwendigen schwarzen und weißen Lakentücher. Außerdem stellte der Verein die „Kuhlenträger“.
Nachdem diese Form der Absicherung zeitweilig in Vergessenheit geraten war, erlebte sie 1847 mit der Gründung der Sterbekasse für Kellinghusen u. Umgegend einen neuen Aufschwung. Die Versammlungen wurden damals immer mit Bällen, Theateraufführungen und Tanzvergnügen verbunden. Hierbei wurden auch gleich neue Mitglieder geworben.
1923 ging die Kasse im Verein „Hilfe in der Not“ auf.
1949 wurde eine neue Satzung erarbeitet. Eintreten konnte alle Personen zwischen 16 und 50 Jahren. Der Monatsbeitrag war 50 Pfennig und die Versicherungssummen lagen zwischen 270,00 DM und 700,00 DM pro Versicherungsvertrag. Es war möglich bis zu 4 Verträgen abzuschließen. Aber nur wenige nutzten die Möglichkeit. Der Beitrag wurde dann bis auf 1,50 DM erhöht.
Bei der Euro- Umstellung hat der Verein seine Mitgliedsbeiträge auf 75 Cent monatlich gesenkt. Es sollte ein Zeichen sein, daß nicht alles teurer wird. Heute ist es möglich bis zu 20 Versicherungsverträge abzuschließen und sich mit bis zu 8.000,00 € zu versichern. Der Höchstbeitrag ist 15,00 € im Monat. Es ist kaum noch zu unterbieten.
Die Sterbekasse hat heute ca. 2000 Mitglieder, Es sind 1750 zahlende Mitglieder und ca. 250 Kinder, die beitragsfrei bis zum 16. Lebensjahr mitversichert sind.
Es ist heute wichtiger denn je, eine Sterbeversicherung abzuschließen, denn wie jeder wissen sollte, ist das Sterbegeld der Krankenkassen gestrichen worden. Ganz wichtig ist natürlich der Vergleich der Versicherungen, denn viele zahlen erst nach 3 Jahren und man zahlt viel mehr ein, als was man wieder raus bekommt. Das ist bei uns nicht so, wir schütten noch ordentliche Gewinne aus, und bei uns bekommen die Angehörigen von dem Verstorbenen nach einem Jahr Mitgliedschaft sofort die volle Versicherungssumme ausgezahlt.