Ab 01.01.2021
Für die Mitglieder des Beerdigungsvereins „Hilfe in der Not“ Kellinghusen
I. Beitrag
a) Der Beitrag beträgt einheitlich für jedes Mitglied monatlich 0,75 € pro Versicherungsvertrag.
Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert.
II. Leistung
a) Das Sterbegeld beträgt beim Tode von Kindern:
Bis zum Alter von einem Monat 51 Euro
Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 102 Euro
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 153 Euro
b) Für Mitglieder wird folgendes Sterbegeld gezahlt:
Eintrittsalter: Leistung: Sterbegeld:
16 – 20 Jahre 615,-- € 615,-- €
21 – 25 Jahre 470,-- € 470,-- €
26 – 30 Jahre 380,-- € 380,-- €
31 – 35 Jahre 320,-- € 320,-- €
36 – 40 Jahre 280,-- € 280,-- €
41 – 45 Jahre 235,-- € 235,-- €
46 – 50 Jahre 185,-- € 185,-- €
51 – 55 Jahre 145,-- € 145,-- €
56 – 60 Jahre 110,-- € 110,-- €
61 – 65 Jahre 85,-- € 85,-- €
c)
Jedes Mitglied zwischen dem 16. und 20. Lebensjahr kann bis zu 8 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr kann bis zu 10 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 26. und 30. Lebensjahr kann bis zu 12 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 31. und 35. Lebensjahr kann bis zu 14 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 36. und 40. Lebensjahr kann bis zu 16 Versicherungsverträge abschließen
Jedes Mitglied zwischen dem 41. und 45. Lebensjahr kann bis zu 20 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 46. und 50. Lebensjahr kann bis zu 25 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 51. und 55. Lebensjahr kann bis zu 30 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 56. und 60. Lebensjahr kann bis zu 40 Versicherungsverträge abschließen.
Jedes Mitglied zwischen dem 61. und 65. Lebensjahr kann bis zu 40 Versicherungsverträge abschließen.
Für ältere Mitglieder zählt das am 31.12.1961 erreichte Alter als Eintrittsalter.